1. Allgemeines
Die Velokurier Luzern Zug AG übernimmt Transportaufträge gemäss der jeweils gültigen Tarifliste unter www.velokurierluzernzug.ch. Bei Leistungen, welche nicht in der Tarifliste aufgeführt sind, werden die Preise gesondert vereinbart. Aufträge können telefonisch, per E-Mail oder via der jeweiligen Homepage erteilt werden.
2. Haftungszeitraum
Die Firma Velokurier Luzern Zug AG haftet für Schäden, welche vom Zeitpunkt der Übernahme des Transportgutes bis zur Ablieferung verursacht werden. Die Velokurier Luzern Zug AG und seine Partner behalten sich die Annahme eines Auftrages vor.
3. Haftungsausschlüsse
In Fällen von leichter und mittlerer Fahrlässigkeit haftet die Velokurier Luzern Zug AG nicht für Verluste und Beschädigungen, die zurückzuführen sind auf:
– Beschädigungen oder Manki bei Gütern, die in verschlossenen Behältnissen transportiert werden
– Schäden infolge mangelhafter oder ungeeigneter Verpackung
– höhere Gewalt
– Transporte folgender Gegenstände: Gold, Silber, Schmuck, Edelsteine, Geld und Schecks
– elektrische oder magnetische Beschädigungen, Löschung oder andere Schäden an Magnetplatten, elektronischen oder photographischen Trägermaterialien in irgendwelcher Form
– Depotaufträge (Sendungen, welche auf Wunsch von Absender oder Empfänger ohne Empfangsbestätigung hinterlegt werden)
– mittelbare Schäden
4. Haftungsbeschränkungen
Die Haftung für Verlust oder Beschädigung der beförderten Ware, Dokumente oder Pakete beschränkt sich ohne schriftliche Wertangabe durch den Absender im Lieferschein auf den effektiven Wert des Objekts, maximal aber auf Fr. 1‘000.00 pro Auftrag.
5. Überschreitung der Lieferfrist
Schäden aus Verspätung in der Ablieferung sind von der Velokurier Luzern Zug AG nur zu vergüten, wenn eine Haftung dafür ausdrücklich durch den Auftraggeber bei der Auftragsannahme unter Angabe eines Termins deklariert und von der Velokurier Luzern Zug AG dokumentiert wurde. Dabei haftet die Velokurier Luzern Zug AG, soweit ein Verspätungsschaden nachgewiesen ist, nur bis zur Höhe des für den entsprechenden Transport vereinbarten Frachtpreises.
6. Reklamationsfristen
Reklamationen über Beschädigungen oder fehlende Waren müssen sofort in Anwesenheit des Überbringers von der Velokurier Luzern Zug AG auf dem Lieferschein angebracht werden. Bei äusserlich nicht erkennbaren Schäden muss die Mängelrüge bis spätestens nach acht Tagen der Velokurier Luzern Zug AG schriftlich mitgeteilt werden.
7. Verrechnungsverbot
Eine Verrechnung einer Schadenersatzforderung mit dem Auftragsentgelt ist ausgeschlossen.
8. Stornierung von Aufträgen
Der Velokurier Luzern Zug AG behält sich vor, annullierte Aufträge vor der Abholung zum halben und nach der Abholung zum ganzen Tarif zu verrechnen. Alle zusätzlichen Kosten und Leistungen im Zusammenhang mit erteilten Transportaufträgen werden nach Aufwand der Velokurier Luzern Zug AG verrechnet. Der Auftraggeber haftet gesamtschuldnerisch.
9. Abschluss einer Transportversicherung
Die Velokurier Luzern Zug AG kann für gewisse Sendungen eine Transportversicherung abschliessen. Ausgeschlossen ist Transportgut, welches unter Punkt 3 erwähnt ist.
10. Internationale Sendungen
Für Sendungen im grenzüberschreitenden Verkehr gelten die vorliegenden Haftungsbestimmungen, sofern das CMR (Übereinkommen über die Beförderung im internationalen Strassengüterverkehr) bzw. die CIM (einheitliche Rechtsvorschriften für den Vertrag über die internationale Eisenbahnbeförderung von Gütern) nicht zwingend etwas anderes vorschreiben.
11. Bezahlung
Die Bezahlung der Dienstleistung kann bar oder via detaillierter Monatsrechnung erfolgen.
12. Sendungen per Bahn (swissconnect)
Sämtliche Sendungen, welche über das Netzwerk der swissconnect ag transportiert werden, unterliegen deren Allgemeinen Geschätsbedingungen.
13. Gerichtsstand
Der ausschliessliche Gerichtsstand für alle Klagen ist Luzern.
Luzern, 1. September 2016
Velokurier Luzern Zug AG, Güterstrasse 7, 6002 Luzern